- Vertragsabschluss
Bei einem Vertragsabschluss über eine Mitgliedschaft im Muldental Fitness Club (nach-folgend: MFC Top Fit) kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied
und MFC Top Fit mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch MFC Top Fit zustande. Für eine Mitgliedschaft von Jugendlichen vor
Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Voraussetzung. Die Mitgliedschaft ist personengebunden.
Sie kann nicht auf Dritte übertragen oder von Dritten ausgeübt werden.
- Studionutzung
Das Mitglied ist berechtigt, die vorhandenen Trainingseinrichtungen und Angebote des MFC Top Fit während der Mitgliedschaft zu den jeweiligen Öffnungszeiten des MFC Top Fit zu nutzen. Das MFC Top Fit ist berechtigt das Studio 14 Tage im Jahr zur Instandsetzung oder für Betriebsruhe zu schließen. Sofern MFC Top Fit freiwillig unentgeltliche Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, begründet dies keine Verpflichtung von MFC Top Fit, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese dauerhaft unentgeltlich nutzen zu können. MFC Top Fit wird unentgeltliche Zusatzleistungen wie Mineralgetränke und Saunanutzung als solche kenntlich machen. MFC Top Fit behält sich vor, diese unentgeltlichen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. MFC Top Fit stellt dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit des Mitglieds im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten durch das Mitglied ist nicht erlaubt. In diesem Fall ist MFC Top Fit berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren. MFC Top Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Das anwesende Studiopersonal ist berechtigt, den Mitgliedern Weisungen zu erteilen soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Diesen Weisungen hat das Mitglied Folge zu leisten.
- Mitgliedsarmband
Das Mitglied erhält ein Mitgliedsarmband, das ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Ohne Vorlage des Mitgliedsarmbands ist der Zutritt zu dem Studio nur nach persönlicher Meldung bei dem Studiopersonal zur Überprüfung der Identität des Mitglieds möglich. Das Mitglied hat einen Verlust des Mitgliedsarmbands unverzüglich MFC Top Fit zu melden. Für den Ersatz des Mitgliedsarmbands bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Beschädigung wird ein Betrag in Höhe von 20,00 € fällig, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, MFC Top Fit bei Vertragsabschluss eine aktuelle Anschrift sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Mit der Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass wir diese auch zur Zusendung von Informationen über unsere Produkte, Dienstleistungen und Sonderangebote nutzen dürfen. Dieser Verwendung für Werbezwecke kann jederzeit mündlich beim Servicepersonal oder über die Studiomailadresse info@mfc-topf.de widersprochen werden. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass MFC Top Fit Erklärungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Mitgliedsvertrag entweder schriftlich per Post an die zuletzt bekannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse dem Mitglied zustellen kann. Das Mitglied hat jede Änderung, insbesondere Änderungen bei Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung dem MFC Top Fit unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, MFC Top Fit bei Vertragsabschluss über Krankheiten und/oder körperliche Anomalien aufzuklären, um MFC Top Fit eine optimale und gesundheitsfördernde Trainingsbegleitung zu ermöglichen. Dem Mitglied wird angeraten, sich auch bei während der Mitgliedschaft auftretenden Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen an das Team vom MFC Top Fit zu wenden, damit die Trainingsbegleitung individuell angepasst werden kann. Die genannte Trainingsbegleitung muss vom Mitglied selbst vereinbart werden und sind ggf. kostenpflichtig. Im Übrigen ist das Mitglied für seine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit selbst verantwortlich. Das Mitglied haftet für vorsätzliche und/oder grob fahrlässige Beschädigungen der Einrichtung und/oder an Sportgeräten des MFC Top Fit.
- Servicepauschale
Die Servicepauschale beinhaltet die Trainerbereitstellung zur 60-minütigen Trainingskontrolle des Mitglieds alle 12 Wochen. Das Mitglied verpflichtet sich die Terminvereinbarung selbst und unaufgefordert durchzuführen. Eine Erstattung bei Nichtinanspruchnahme ist nicht möglich.
- Beitrag
Das Mitglied versichert, dass es wirtschaftlich und finanziell in der Lage und bereit ist, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag sowie weiter vereinbarte Kosten und Gebühren während der Mitgliedschaft zu entrichten. Sind monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ist eine wiederkehrende Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals 12 Wochen nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 12 Wochen jeweils zum Monatsersten. MFC Top Fit ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. MFC Top Fit wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt in dem Monat der Verringerung der Umsatzsteuer ein. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren) teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu zahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird MFC Top Fit ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto die erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Bankgebühren für fehlschlagende SEPA-Lastschriften, Rückbuchungen und Benachrichtigungen hat das Mitglied an MFC Top Fit zu erstatten.
- Laufzeit/Unterbrechung/Kündigung
Der Vertrag hat die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Soweit nichts anderes vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag weder vom Mitglied noch vom MFC Top Fit mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio von MFC Top Fit und dessen Angebote zu nutzen, kann es MFC Top Fit gegenüber in Textform erklären, dass es krankheitsbedingt zu einer Nutzung des Studios nicht im Stande ist. Mit der Erklärung ist MFC Top Fit eine Bescheinigung, z.B. ein ärztliches Attest, vorzulegen. Das Mitglied ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei MFC Top Fit und bei tatsächlicher Vorlage einer das Training ausschließenden Krankheit für die weitere Dauer seiner Krankheit von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Das Mitglied ist verpflichtet, MFC Top Fit über die Dauer der Krankheit durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, z.B. ein ärztliches Attest, zu informieren. Das Recht des Mitglieds und das Recht vom MFC Top Fit, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleiben unberührt.
- Hinweis zur Videoüberwachung
In diesem Objekt ist eine Videoüberwachung installiert. Sie dient der Sicherheit von Personen, dem Schutz des Eigentums und der Prävention von Straftaten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Die Aufnahmen werden nur für den notwendigen Zeitraum gespeichert und ausschließlich durch befugtes Personal eingesehen. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Strafverfolgung. Durch den Zutritt erklären Sie sich mit der Überwachung einverstanden. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch können Sie beim Verantwortlichen geltend machen. Hinweisschilder informieren sichtbar über die Videoüberwachung.
- Haftung
Die Haftung von MFC Top Fit für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf, sogenannte vertragswesentliche Pflicht, ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von MFC Top Fit ausgeschlossen. Soweit die Haftung begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von MFC Top Fit. Nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist die Haftung von MFC Top Fit, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist ferner die Haftung von MFC Top Fit für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MFC Top Fit, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, resultiert. MFC Top Fit übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertsachen, Geld u.a., wenn diese Sachen vom Mitglied nicht in die dafür von MFC Top Fit vorgehaltenen abschließbaren Spinde verbracht werden. Die Obacht auf den zum Spind gehörenden Schlüssel, während den Trainingszeitraumes obliegt dem Mitglied.
Grimma, im September 2024